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Wertsachenversicherung

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Was ist die Wertsachenversicherung?

Die Wertsachenversicherung ist eine All-Risk-Versicherung und übernimmt Schäden an persönlichen Wertsachen, die einzeln in der Wertsachenversicherung abgedeckt werden.

Das Wichtigste zur Wertsachenversicherung in Kürze

Sie haben Gegenstände wie Schmuck, Musikinstrumente, Skulpturen, Bilder oder Pelze, die einen hohen Wert haben. Dafür wünschen Sie sich einen umfassenden Schutz, den Ihnen die Hausratversicherung nicht bieten kann.

Für solche Fälle ist die Wertsachenversicherung genau das Richtige. Es handelt es sich um eine All-Risk-Versicherung, die, anders als die Hausratversicherung, nicht nur den Diebstahl oder die Beraubung abdeckt, sondern auch das Verlieren, Verlegen, das Abhandenkommen, die Zerstörung oder die Beschädigung der Wertgegenstände.

Sie sind über eine Wertsachenversicherung umfassend abgedeckt:

  • Ob der Verschluss der teuren Halskette kaputt geht,
  • ihr teures Bild vom Nagel fällt,
  • Sie Ihre Uhr nach dem Händewaschen aus Unachtsamkeit liegen lassen, oder
  • das wertvolle Armband trotz intensiver Suche nicht mehr gefunden wird.

Detaillierte Informationen zur Wertsachenversicherung

Anders als bei der Hausratversicherung wird bei der Wertsachenversicherung nicht der ganze Hausrat, sondern einzelne wertvolle Gegenstände versichert:

  • Schmuck: Uhren, Colliers, Ringe, etc.
  • Musikinstrumente: Geige, Klavier, etc.
  • Kunstwerke: Bilder, Skulpturen, Antiquitäten, etc.
  • Pelze: Mäntel, Jacken, etc.

Was ist die gesetzliche Grundlage der Wertsachenversicherung?

Bei der Wertsachenversicherung kommt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zum Tragen. Zudem sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der jeweiligen Gesellschaften massgebend.

Das VVG wurde per 1. Januar 2022 revidiert. Für Sie als Versicherungsnehmer sind vor allem drei Punkte neu: Sie können einen neu abgeschlossenen Vertrag innert 14 Tagen widerrufen; langfristige Verträge lassen sich nach drei Jahren ordentlich kündigen, auch wenn eine längere Dauer vereinbart wurde; und Forderungen aus dem Vertrag verjähren neu nach fünf statt nach zwei Jahren.

Wer gehört zum versicherten Personenkreis der Wertsachenversicherung?

Versichert sind der Versicherungsnehmer und die in der Police aufgeführten Personen. In der Wertsachenversicherung ist der Versicherungsnehmer in der Regel eine Privatperson. Die Wertgegenstände von Schmuckgeschäften oder Museen werden über eine Geschäftsversicherung abgedeckt.

Wo ist der Geltungsbereich der Wertsachenversicherung?

Für Kunstwerke gilt die Versicherung in der Regel am Wohnsitz des Versicherten. Er ist in der Police aufgeführt. Für Schmuck, Musikinstrumente und Pelze gilt die Deckung üblicherweise auf der ganzen Welt. Zu beachten ist jedoch, dass ausserhalb des Wohnsitzstaates meist verschärfte Regelungen zur Anwendung kommen. Zum Beispiel ist Ihr Schmuck nur solange versichert, so lange er getragen oder in einem Safe aufbewahrt wird.

Welche Leistungen sind über die Wertsachenversicherung versichert?

Die Wertsachenversicherung übernimmt den Wertersatz zum Neuwert, die Reparaturkosten oder den Minderwert.

Bei Abhandenkommen, Zerstörung

Sollten Ihre Wertsachen abhandenkommen oder vollkommen zerstört werden, wird der volle Wert bezahlt, maximal aber die vereinbarte Versicherungssumme.

Beschädigung

Sind Ihre Wertgegenstände lediglich beschädigt, übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten und entschädigt Sie als Versicherten für den Minderwert der reparierten Sachen.

Was wird durch die Wertsachenversicherung gedeckt?

Grundsätzlich handelt es sich um eine All-Risk-Deckung, die in der Regel Schäden an Ihren Gegenständen abdeckt. Beispielsweise infolge von:

  • Einbruchdiebstahl
  • Beraubung
  • Einfacher Diebstahl
  • Zerstörung
  • Beschädigung
  • Verlieren, Verlegen
  • Abhandenkommen

Was wird von der Deckung der Wertsachenversicherung ausgeschlossen?

Obwohl die Wertsachenversicherung fast alle Schadenereignisse abdeckt, sind folgende Ausschlüsse vorhanden:

  • Transport durch Dritte
  • Abnützung, innerer Verderb
  • Lichteinwirkung, chemische, klimatische Einwirkung
  • Lackschäden an Musikinstrumenten
  • Schäden durch Ungeziefer
  • Veruntreuung, Unterschlagung
  • Schäden infolge Zwangsverwertung
  • Diebstahl aus einem Motorfahrzeug

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