Gebäudeversicherung
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Was ist die Gebäudeversicherung?
Die Gebäudeversicherung versichert Eigentümer und kommt für Schäden wie Elementarereignisse, Feuer oder Wasser am Eigentum auf. Die Gebäudeversicherung ist in den meisten Kantonen obligatorisch.
Das Wichtigste zur Gebäudeversicherung in Kürze
Schäden in Folge von Feuer, Wasser und Elementarereignissen können Ihrem Gebäude grossen Schaden zufügen. Ein Leitungsbruch kann zu hohen Such-, Freilegungs- und Reparaturkosten, ein Brand zu einem totalen Verlust Ihres investierten Kapitals in eine Liegenschaft führen. Mithilfe einer Gebäudeversicherung schützen Sie sich vor finanziellen Einbussen.
Detaillierte Informationen zur Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung schützt Sie als Eigentümer gegen die finanziellen Folgen von Zerstörung oder Beschädigung durch die Feuer- und Elementargefahren, Wassergefahren, Diebstahl und Glasbruch. Zu beachten ist, dass in den meisten Kantonen die Gebäudeversicherung obligatorisch ist. Die freiwilligen Zusatzdeckungen können Sie bei Bedarf einschliessen.
Tritt eine versicherte Gefahr ein, ersetzt die Versicherung den Vermögensbedarf für die Reparatur oder den Wiederaufbau des Gebäudes.
Was ist die gesetzliche Grundlage der Gebäudeversicherung?
In den meisten Kantonen besteht ein Versicherungsobligatorium für Feuer- und Elementargefahren. Zusätzlich wird in den Kantonen mit Versicherungsobligatorium unterschieden, ob Sie die Deckungen bei der kantonalen Gebäudeversicherung abschliessen müssen oder ob Sie einen privaten Versicherer frei wählen können. Die freiwilligen Zusatzdeckungen wie Wasser, Diebstahl und Glas können Sie ihren Bedürfnissen entsprechend bei einem privaten Versicherer abschliessen.
Die untenstehenden Auflistungen zeigen Ihnen, in welchen Kantonen Sie bei der kantonalen Gebäudeversicherung abschliessen müssen, in welchen eine Versicherungspflicht mit freier Wahl der Gesellschaft besteht und in welchen es gar keine Pflicht gibt.
Versicherungspflicht bei der kantonalen Gebäudeversicherung
In diesen Kantonen führt eine kantonale Anstalt die Gebäudeversicherung; ein privater Abschluss der Feuer- und Elementardeckung ist dort nicht möglich. Die freiwilligen Zusatzdeckungen wie Wasser, Diebstahl und Glas schliessen Sie weiterhin privat ab.
- Zürich
- Bern
- Luzern
- Nidwalden
- Glarus
- Zug
- Freiburg
- Solothurn
- Basel-Stadt
- Basel-Landschaft
- Schaffhausen
- Appenzell Ausserrhoden
- St. Gallen
- Graubünden
- Aargau
- Thurgau
- Waadt
- Neuenburg
- Jura
Versicherungspflicht mit freier Wahl der Versicherungsgesellschaft
Hier müssen Sie Ihr Gebäude gegen Feuer und Elementarereignisse versichern, wählen die Gesellschaft aber selbst.
- Uri
- Schwyz
- Obwalden
Keine Versicherungspflicht
- Appenzell Innerrhoden — ohne den Bezirk Oberegg
- Genf
- Tessin
- Wallis
Ein Sonderfall ist der Bezirk Oberegg: Er kennt als einziger Teil von Appenzell Innerrhoden ein Obligatorium, und zwar bei der Gebäudeassekuranz des Bezirks. Für Feuer und Elementarereignisse dürfen die Gebäude dort nicht anderweitig versichert werden — eine freie Wahl der Gesellschaft gibt es also nicht.
Wer gehört zum versicherten Personenkreis der Gebäudeversicherung?
Versichert ist der Eigentümer des Gebäudes.
Wo ist der Geltungsbereich der Gebäudeversicherung?
Die Gebäudeversicherung gilt am Standort des Gebäudes.
Welche Leistungen erbringt die Gebäudeversicherung?
Die Gebäudeversicherung entschädigt den Ersatzwert Ihres beschädigten oder zerstörten Gebäudes. Folgende Ersatzwerte kommen zur Anwendung:
Neuwert
Entschädigt wird der Preis, den Sie für den Verkauf des Gebäudes unmittelbar vor der Zerstörung erzielt hätten. Der Verkehrswert kommt zum Zug, wenn das Gebäude nicht am gleichen Ort wiederaufgebaut wird.
Abbruchwert
Entschädigt wird der Preis, den Sie mit den beschädigten Abbruchteilen bei einem Verkauf noch erzielt hätten. Der Abbruchwert kommt zur Anwendung, wenn ihr Gebäude zum Abbruch bestimmt ist.
Folgekosten
Bestimmte Folgekosten sind bis zum vorgesehenen Maximalbetrag in der Gebäudeversicherung mitversichert. Die wichtigsten Folgekosten sind:
- Abbruch-, Räumungs- und Entsorgungskosten
- Notmassnahmen, provisorische Dachdichtungen
- Dekontaminationskosten für das Erdreich bei Feuer und Elementar
- Such-, Freilegungskosten für Leitungen
- Schlossänderungskosten
- Mietertragsausfall
Mietertragsausfall
Sollte Ihre Renditeliegenschaft aufgrund eines Schadens nicht mehr bewohnbar sein, entstehen Mietertragsausfälle. In der Regel sind die Mietertragsausfälle bei einem Wasserschaden bis zu einem bestimmten Betrag mitversichert. Gebäudeeigentümer können sich gegen einen Mietertragsausfall infolge eines Feuer- und Elementarschadens zusätzlich absichern.
Mögliche versicherte Schadenbeispiele der Gebäudeversicherung:
- Ein Blitz schlägt ins Hausdach ein und reisst ein Loch.
- Eine Lawine bricht durch die Lawinenverbauung und zerstört ein Haus.
- Eine Wasserleitung im Haus wird undicht. Wasser sickert in das Gebäude und beschädigt diverse Wände.
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