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Rechts­schutz­versicherung

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Was ist die Rechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherung versichert vorliegende Rechtsfälle, vertritt Sie vor Gericht und übernimmt die Kosten eines Rechtsstreits.

Das Wichtigste zur Rechtsschutzversicherung in Kürze

Heutzutage ist das Risiko hoch, dass Sie in einen zeit- und kostenintensiven Rechtsstreit geraten. Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie dagegen gewappnet. Eine solche Versicherung vertritt Sie vor Gericht und kämpft für Ihr Recht. Auch Kosten in einem Rechtsstreit werden übernommen.

Detaillierte Informationen zur Rechtsschutzversicherung

Privat- und Verkehrsrechtsschutzversicherung

Im privaten Bereich wird hauptsächlich zwischen dem Privatrechtsschutz und dem Verkehrsrechtsschutz unterschieden. Bei einer kombinierten Lösung mit beiden Bausteinen gibt es bei den meisten Gesellschaften einen Kombinationsrabatt. Ebenso bieten viele Gesellschaften eine Art „Baukastensystem“ an. Hierbei können Sie sich das Paket der Leistungen so zusammenstellen, wie Sie es benötigen.

Man sollte sich als Privatperson immer im Klaren sein, dass es beim Eingehen diverser Verträge, wie beispielsweise Arbeits-, Kauf-, Miet-, Wohn-, Patientenrecht, immer zu Konflikten kommen kann, sei es während der Vertragsdauer oder danach. Die Versicherungskosten für den Privat- oder Verkehrsrechtsschutz unterscheiden sich lediglich durch den versicherten Personenkreis, sprich Familie oder Einzelperson. Es gibt keine preisliche Unterscheidung bei Alter oder Wohnort.

Betriebsrechtsschutzversicherung

Bei Unternehmen spricht man vom Betriebsrechtsschutz. Diese spezifische Art einer Rechtsschutzversicherung ist auf die Bedürfnisse eines Unternehmens angepasst und beinhaltet teilweise die Rechtsgebiete Steuerrecht, Inkassorecht oder das erweiterte Vertragsrecht.

Bei Unternehmen wird die zu leistende Prämie durch die Faktoren Umsatz, Jahreslohnsumme sowie das generelle Tätigkeitsgebiet der Unternehmung eruiert.

Was ist die gesetzliche Grundlage der Rechtsschutzversicherung?

Die gesetzlichen Grundlagen sind im OR / ZGB zu finden, aber auch im:

  • Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
  • Verordnung über die Rechtsschutz-Versicherung (Art. 3)
  • Versicherungsbedingungen der jeweiligen Rechtsschutzversicherung

Das VVG wurde per 1. Januar 2022 revidiert. Für Sie als Versicherungsnehmer sind vor allem drei Punkte neu: Sie können einen neu abgeschlossenen Vertrag innert 14 Tagen widerrufen; langfristige Verträge lassen sich nach drei Jahren ordentlich kündigen, auch wenn eine längere Dauer vereinbart wurde; und Forderungen aus dem Vertrag verjähren neu nach fünf statt nach zwei Jahren.

Wer gehört zum versicherten Personenkreis der Rechtsschutzversicherung?

Entweder eine allein wohnhafte Person – Einzelpersonendeckung, die explizit nur eine Person umschliesst – oder eine Familiendeckung: Mehrere Personen im selben Haushalt wie bei einer Familie, WG oder Konkubinat.

Wo ist der Geltungsbereich der Rechtsschutzversicherung?

Im Regelfall ist der Geltungsbereich auf Europa begrenzt. Je nach Gesellschaft und gewähltem Leistungspaket, wie beispielsweise Classic, Premium oder Gold, kann die Deckung auch auf die ganze Welt ausgeweitet werden. Allerdings gibt es bei vielen Gesellschaften ausserhalb der Schweiz eine vertraglich abgemachte Obergrenze für Leistungen.

Welche Leistung erbringt die Privat- / Verkehrs- / Betriebsrechtsschutzversicherung?

Bei einem gedeckten Rechtsfall berät Sie die Gesellschaft und bezahlt bis zur Garantiesumme pro Schadenfall unter anderem die Kosten für:

  • Rechtsanwalt, Prozessbeistand
  • Gutachten
  • Gerichtsgebühren, Verfahrenskosten
  • Vorschussweise Strafkaution
  • Juristische Beratung, zum Beispiel am Telefon oder per E-Mail
  • Prozessentschädigung der Gegenpartei

Seit der neuen Zivilprozessordnung ist das Kostenrisiko auf den Kläger überwälzt worden. Im Falle einer Klage vor Gericht müssen Sie also zusätzlich zu den eigenen Anwaltskosten einen Kostenvorschuss in Höhe der voraussichtlichen Gerichtskosten leisten. Bei Prozessgewinn können Sie als Kläger diese Kosten zurückfordern, allerdings müssen Sie sich dafür an die Gegenpartei wenden. Falls diese jedoch über sehr beschränkte finanzielle Mittel verfügt, bleibt nur die Betreibung. Dieser Schritt ist mit zusätzlichem finanziellem und zeitlichem Aufwand verbunden. So kann es sein, dass der Kläger in einem gewonnenen Prozess schlechter dasteht, als zuvor. Familien und kleine Unternehmen verzichten somit auf Grund mangelnder finanzieller Ressourcen häufig auf eine gerichtliche Klage.

Was wird durch die Privat- / Verkehrs- / Privatrechtsschutz:

Privatrechtsschutz:

  • Schadenersatzrecht
  • Versicherungsrecht
  • Strafrecht
  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht
  • Übriges Vertragsrecht
  • usw.

Verkehrsrechtsschutz:

  • Versicherungsrecht
  • Schadenersatzrecht
  • Strafrecht
  • Vertragsrecht
  • usw.

Betriebsrechtsschutz:

  • Vertragsrecht
  • Markenrecht
  • Inkassorecht
  • Persönlichkeitsrecht
  • Schuldbetreibungs- Konkursgesetz
  • Arbeitsrecht
  • Schadenersatzrecht

Was wird von der Deckung ausgeschlossen?

  • Rechtsfälle zusammenhängend mit Zollstreitigkeiten
  • Rechtsfälle bezüglich Ausländerrechts
  • Rechtsfälle zusammenhängend mit Wertpapieren
  • Rechtsfälle bezüglich Steuerangelegenheiten
  • Rechtsfälle gegen den Rechtsschutzversicherer
  • Rechtsfälle im Zusammenhang mit Krieg / Unruhen oder Streiks
  • usw.

Das sagen unsere Kundinnen und Kunden

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